Versehentliche Gewinnbenachrichtigung über 500 Euro

Bei rund 3 Millionen Nutzern des Bezahldienstes PayPal herrschte heute (07.06.2013) für kurze Zeit große Freude. An alle ging eine Gewinnbenachritigung für das "Willste? Kriegste!" Gewinnspiel, 500 Euro sollte man gewonnen haben. Auf der Facebook-Seite von PayPal gibt es inzwischene eine Erklärung, dass es sich bei den Gewinnbeachrichtigungen um ein "technisches Versehen" gehandelt hat. Unter diesem Posting gibt es übrigens schon über 1.000 Kommentare von Usern zu dem Thema.

Inzwischen hat die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE eine Pressemitteilung über (ots) versandt und versucht darin, die rechtlichen Lage zu erklären. Dazu möchten wir den Kölner Medienanwalt Christian Solmecke zitieren: "Hier könnte eine so genannte Gewinnzusage gem. §661a BGB vorliegen. Ob das der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom vom 19. 2. 2004 - III ZR 226/03 entschieden. Abzustellen ist auf das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage. Bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen. Hier liegt der Fall anders. Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen. Das gilt auch für diejenigen Nutzer, die über die Facebook Seite mittlerweile erfahren haben, dass sich PayPal geirrt hat. Denn so eine allgemeine Information ist keine Anfechtung im Rechtssinne. Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für PayPal wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem PayPal von dem Irrtum erfahren hat. Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungsemail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden.". Weitere Informationen dazu erhält man unter www.wbs-law.de bzw. www.facebook.com/die.aufklaerer.

Update: Wie inzwischen in Foren und auf Facebook berichtet wird, gab es an die Betroffenen User inzwischen eine zweite Mail, worin es heißt "Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.".




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Dieser Beitrag wurde am 07.06.2013 geschrieben